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- Klarna Nachzahlung (Die Bezahlung mit Klarna ist nur bei Bestellungen unter 750,- Euro möglich)
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- Paypal (Die Bezahlung mit Paypal ist nur bei Bestellungen unter 750,- Euro möglich)
- Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
25% Anzahlung
Haben Sie eine Bestellung in unserem Webshop aufgegeben? Dann können Sie den gesamten Bestellbetrag auf einmal bezahlen oder sich für eine Anzahlung von 25 % des Kaufpreises entscheiden. Den Restbetrag bezahlen Sie dann erst bei Lieferung Ihrer Bestellung per EC-Karte (mit Debitkarte oder Kreditkarte) oder in bar.
Dies ist bei allen Bestellungen möglich, die von unserem eigenen Goossens-Liefer- und Montageservice geliefert werden. Die 25 % Anzahlung gilt daher nicht für Online-Bestellungen, die vom Paketdienst von Post NL geliefert werden, da dies die Liefergeschwindigkeit beeinträchtigen würde.
Bitte beachten Sie:
Bei Barzahlungen gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag von insgesamt 2.999 € pro Bestellung. Zahlungen über diesen Betrag, auch in Teilbeträgen, können wir daher nicht akzeptieren. Bestellungen, die diesen Höchstbetrag überschreiten, werden automatisch gesperrt. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne über die verfügbaren alternativen Zahlungsmethoden.
Bezahlen Sie den Restbetrag mit Ihrer Debitkarte? Denken Sie dann an Ihr Kartenlimit. Stellen Sie sicher, dass der zu zahlende Betrag ausreichend ist.